KINDERTAGESSTÄTTE
Für jedes Kind einen Kita-Platz!
Hamburger Familien genießen einen umfangreichen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung: „Jedes Kind hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung“ (Hamburger Kinderbetreuungsgesetz vom 27. April 2004).
Dieser Rechtsanspruch ist kostenfrei (Das heißt: Die Stadt Hamburg übernimmt die Kosten gegenüber der Kita.) für eine Betreuung von bis zu 5 Std. täglich (inklusive Mittagessen). Der Familieneigenanteil, für darüber hinausgehende Stunden pro Tag bemisst sich an dem Einkommen der Eltern.
Um diesen Rechtsanspruch zur Geltung zu bringen, muss bei der Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirksamtes ein entsprechender Antrag frühzeitig gestellt werden! Eine Kostenerstattung ist erst ab Antragstellung möglich.
Mehr Informationen finden Sie auf Hamburg.de: „Rechtzeitig handeln! Einen Kita-Gutschein beantragen“ (Externe Seite)